ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschafts- und Trainingsverträge zwischen Studio W, Pirath 11, 4952 Weng im Innkreis (nachfolgend „Studio W“) und seinen Mitgliedern.
1.2. Art und Umfang der Mitgliedschaft, Vertragsdauer, Mitgliedsbeitrag sowie die jeweils vereinbarten Trainingsleistungen ergeben sich aus dem individuellen Mitgliedsvertrag.
1.3. Individuelle Vereinbarungen im Mitgliedsvertrag gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen abweichen.
1.4. Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Studio W nicht auf andere Personen übertragen werden.
1.5. Die AGB werden dem Mitglied vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und können im Studio eingesehen werden.
2. Rechte des Mitglieds und Zugang zum Studio
2.1. Das Mitglied ist während der vereinbarten Vertragsdauer berechtigt, die im Mitgliedsvertrag vereinbarten Einrichtungen und Trainingsangebote von Studio W im vereinbarten Umfang zu nutzen.
2.2. Die Nutzung der Trainingsgeräte setzt eine entsprechende Geräteeinweisung voraus, soweit eine solche für die sichere Verwendung erforderlich ist.
2.3. Die Nutzung der Einrichtungen und Geräte hat entsprechend ihrer Zweckbestimmung sowie unter Einhaltung der Hausordnung und der Anweisungen der Trainerinnen und Trainer zu erfolgen.
2.4. Jedes Mitglied erhält für die Dauer seiner Mitgliedschaft einen persönlichen Zugangschip. Für den Chip ist eine Kaution in Höhe von € 20,00 zu hinterlegen. Der Zugangschip ist nicht übertragbar und darf ausschließlich vom jeweiligen Mitglied verwendet werden.
2.5. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der Zugangschip an Studio W zurückzugeben. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die hinterlegte Kaution von € 20,00 zurückerstattet. Bei Verlust oder Nichtrückgabe kann die Kaution zur Abdeckung der dadurch entstehenden Kosten einbehalten werden.
3. Pflichten des Mitglieds und Umgang mit Geräten
3.1. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen, Trainingsgeräte und sonstigen Trainingsutensilien sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
3.2. Beschädigungen, Defekte oder sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten an Geräten oder Einrichtungen sind Studio W unverzüglich zu melden.
3.3. Das Mitglied darf Geräte, deren sichere Funktionsfähigkeit zweifelhaft ist, bis zur Freigabe durch Studio W nicht weiter benutzen.
3.4. Den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer sowie sonstiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Studio W ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb oder der Einhaltung der Hausordnung dienen.
3.5. Für vom Mitglied schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen
Schadenersatzbestimmungen.
3.6. Änderungen der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten sind Studio W zeitnah mitzuteilen.
3.7. Benutzte Trainingsgeräte sind nach dem Training entsprechend den im Studio geltenden Hygienevorgaben zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
3.8. Der Trainingsraum darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
4. Gesundheit und körperliche Verfassung
4.1. Das Mitglied erklärt, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die gegen die Ausübung des von ihm gewählten Trainings sprechen.
4.2. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen, bestehenden Erkrankungen oder Zweifeln an der eigenen Sporttauglichkeit wird empfohlen, vor Aufnahme bzw. Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einzuholen.
4.3. Die Wahl von Art, Umfang und Intensität des Trainings erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich, sofern das Training nicht unmittelbar von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird.
4.4. Bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder sonstigen während des Trainings auftretenden gesundheitlichen Beschwerden ist das Training unverzüglich zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Erforderlichenfalls ist medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
4.5. Eine medizinische Untersuchung oder Beurteilung der Sporttauglichkeit wird von Studio W nicht durchgeführt und ist nicht Bestandteil des Mitgliedsvertrages.
5. Haftung
5.1. Studio W haftet gegenüber dem Mitglied nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Gesetzliche Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
5.3. Ebenso bleiben gesetzliche Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Studio W bzw. seiner Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unberührt.
5.4. Das Mitglied haftet für Schäden, die es schuldhaft und rechtswidrig verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.5. Das Training in Eigenregie erfolgt in Eigenverantwortung des Mitglieds. Dies stellt keinen Ausschluss gesetzlicher Haftungsansprüche gegenüber Studio W dar.
6. Versicherung
6.1. Studio W hat keine private Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen.
6.2. Es steht jedem Mitglied frei, eine eigene private Unfall- bzw. Sportversicherung abzuschließen.
6.3. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer privaten Versicherung berührt gesetzliche
Haftungsansprüche gegenüber Studio W nicht.
7. Trainingszeiten, Öffnungszeiten und Änderungen des Trainingsbetriebs
7.1. Die Trainings- und Öffnungszeiten richten sich nach dem jeweils gültigen Trainingsplan sowie nach Individuellen Vereinbarungen.
7.2. Studio W kann geringfügige Änderungen der Trainings- und Öffnungszeiten vornehmen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang für das Mitglied nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
7.3. Planbare Änderungen werden den betroffenen Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.
7.4. Trainingsausfälle aufgrund von Krankheit von Trainerinnen oder Trainern, notwendigen Reparatur- oder Wartungsarbeiten, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder vergleichbaren, von Studio W nicht zu vertretenden Umständen werden den Mitgliedern nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben.
7.5. Gesetzliche Ansprüche der Mitglieder bei längerfristigen oder erheblichen
Leistungseinschränkungen bleiben unberührt.
7.6. Eine Änderung des Trainingsortes ist nur zulässig, soweit diese für das Mitglied zumutbar ist und dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
8. Gruppentraining und Mindestteilnehmerzahl
8.1. Für Gruppentrainingseinheiten kann eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen vorgesehen werden.
8.2. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Studio W berechtigt, die betreffende Trainingseinheit abzusagen.
8.3. Eine von Studio W aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl abgesagte Trainingseinheit wird dem Mitglied nicht als konsumierte Einheit angerechnet.
8.4. Studio W wird eine solche Absage nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt geben.
8.5. Für geführte Trainingseinheiten steht ein Online-Buchungssystem unter www.studiow-sport.com zur Verfügung. Die jeweils verfügbaren Trainingseinheiten und Termine sind dort ersichtlich.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Die jeweilige Mindestvertragsdauer ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Mitgliedsvertrag. Studio W kann insbesondere Mitgliedschaften mit einer Dauer von einem, drei, sechs oder 12 Monaten anbieten.
9.2. Eine Kündigung ist unter Einhaltung der im Mitgliedsvertrag vereinbarten und gesetzlich zulässigen Kündigungsfrist möglich.
9.3. Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, soweit diese im Mitgliedsvertrag rechtswirksam vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
9.4. Soweit eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart wurde, wird Studio W das Mitglied rechtzeitig zu Beginn der maßgeblichen Kündigungsfrist gesondert auf die bevorstehende Vertragsverlängerung und die Möglichkeit der Kündigung hinweisen.
9.5. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben für beide Vertragsparteien unberührt.
9.6. Kündigungen können zumindest in Textform, insbesondere per E-Mail oder schriftlich, erklärt werden, sofern gesetzlich keine andere Form vorgesehen ist.
10. Trainingspause bei Krankheit oder Verletzung
10.1. Kann ein Mitglied aufgrund einer länger andauernden Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht trainieren, kann nach Vereinbarung mit Studio W eine Trainingspause gewährt werden.
10.2. Studio W kann hierfür die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangen, aus der die voraussichtliche Dauer der Trainingsunfähigkeit hervorgeht, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
10.3. Wird eine Trainingspause vereinbart, verlängert sich die vereinbarte Vertragsdauer grundsätzlich um die Dauer der tatsächlich gewährten Trainingspause, sofern dies mit dem Mitglied entsprechend vereinbart wurde.
10.4. Weitergehende gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
11. Mitgliedsbeitrag und Zahlungsbedingungen
11.1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der im Mitgliedsvertrag gewählten Vertragsdauer und dem vereinbarten Leistungsumfang.
11.2. Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Bei vereinbarter monatlicher Zahlung ist der Beitrag grundsätzlich im Voraus zum vereinbarten Fälligkeitstag zu entrichten.
11.3. Eine einseitige Erhöhung des Mitgliedsbeitrages während der vereinbarten Vertragsdauer erfolgt nicht, sofern nicht eine gesonderte, gesetzlich zulässige Preisänderungs- oder Wertsicherungsvereinbarung getroffen wurde.
11.4. Neue Preise oder Tarife gelten grundsätzlich nur für neu abgeschlossene Verträge bzw. aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Mitglied.
11.5. Gesetzlich zulässige Preisänderungs- oder Wertsicherungsklauseln bedürfen einer gesonderten transparenten Regelung.
12. Zahlungsverzug
12.1. Gerät das Mitglied schuldhaft mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.2. Das Mitglied hat die zur zweckentsprechenden Einbringung der Forderung notwendigen und angemessenen Mahn- und Einbringungskosten zu ersetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.3. Rücklastschrift- oder Bankspesen können nur insoweit verrechnet werden, als sie tatsächlich angefallen, vom Mitglied verschuldet und gesetzlich zulässig sind.
12.4. Bei erheblichem Zahlungsrückstand kann Studio W nach erfolgloser angemessener Mahnung und Nachfrist die weitere Nutzung der Studioleistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Geräteeinweisung und Training
13.1. Die erstmalige Nutzung von Trainingsgeräten erfolgt nach entsprechender Einweisung, soweit eine Einweisung für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung erforderlich ist.
13.2. Das Mitglied verpflichtet sich, die bei der Einweisung vermittelten Sicherheits- und Bedienungshinweise zu beachten.
13.3. Trainingsgeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
13.4. Eigenmächtige Veränderungen, Manipulationen oder Reparaturen an Trainingsgeräten sind untersagt.
13.5. Schäden und Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden.
14. Hausordnung
14.1. Die jeweils gültige Hausordnung von Studio W ist Bestandteil der Regeln für die Nutzung des Studios.
14.2. Nach der Benutzung sind die Trainingsgeräte vom Mitglied mit den von Studio W zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln ordnungsgemäß zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
14.3. Die Hausordnung darf insbesondere Regelungen zu Hygiene, Sicherheit, Bekleidung, Verhalten im Trainingsbereich sowie zur Nutzung einzelner Geräte und Räumlichkeiten enthalten.
14.4. Änderungen der Hausordnung dürfen den wesentlichen Inhalt des Mitgliedsvertrages nicht einseitig zum Nachteil des Mitglieds verändern.
14.5. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen berechtigte Sicherheitsanweisungen kann Studio W nach vorheriger Verwarnung geeignete Maßnahmen treffen. Bei besonders schweren Verstößen bleiben gesetzliche Rechte zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses unberührt.
15. Ergänzende Vereinbarung
15.1. Individuelle Ergänzungen und Vereinbarungen werden im Mitgliedsvertrag festgehalten.
15.2. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Studio W und dem Mitglied gehen entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB vor.
15.3. Gesetzlich zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt österreichisches Recht unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.
16.2. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.